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Autor Thread - Seiten: -1-
000
06.11.2006, 17:01 Uhr
g0nz0
Insider


Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) oder ATV (All Terrain Vehicle) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern, häufig mit dicken Reifen als Geländefahrzeug. Man könnte es als Motorrad oder Moped mit vier Rädern bezeichnen. Quads sind Sportfahrzeuge, ATV dagegen sind eher Arbeitsgeräte und für den extremen Einsatz im Gelände (4x4)gedacht. Man kann aber auch durchaus sportlich mit Ihnen fahren. Als Kraftfahrzeug kann es sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgerät dienen. ATV werden auch bei der Bundeswehr zur Personenbeförderung eingesetzt.

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Quads sind per Definition keine „Zweiräder“, damit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B wie für PKW erforderlich. Das Mindestalter zum Erwerb beträgt 18 Jahre, gleich, welchen Hubraum oder welche Leistung die Fahrzeuge haben. Aufgrund der stark gestiegenen Zulassungszahlen wurde am 1. Februar 2005 die nationale EU-Führerscheinklasse S eingeführt, die 16-Jährigen auch das Fahren von Quads mit einem Hubraum bis 50 cm³ (Versicherungskennzeichen) erlaubt.

Bei der Zulassung, abhängig vom Importeur, unterscheidet man in Deutschland:

Zugmaschine. Der Vorteil der Zugmaschinenzulassung liegt in der eingetragenen offenen Leistung.
4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP). Hierbei ist eine maximale eingetragene Leistung von 21 PS möglich.
Für die Abnahme nach § 21 StVZO ist nur die technische Prüfstelle zuständig. Im Westen TÜV, im Osten DEKRA. Viele Hersteller bieten bereits Fahrzeuge mit EU-Homologation an, das heißt, eine Fahrzeugabnahme wird nicht notwendig. Grundsätzlich dürfen Quads nur auf öffentlichen Straßen fahren. Das Befahren forstwirtschaftlicher Wege erfordert die vorherige Zustimmung. Ein Befahren der freien Natur mit motorisierten Fahrzeugen ist unzulässig (§ 56 BNatSchG, Artikel 21, Absatz 2, Artikel 23 BayNatSchG).

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Helmpflicht
Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluss des Bundesrates eine gesetzliche Helmpflicht. "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.

In Österreich besteht seit Oktober 2002 für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, also auch für alle Quads und ATVs unabhängig vom Hubraum Helmpflicht, analog zu Trikes und Beiwagengespannen.

Ab dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland, ab dem 1. Februar 2006 in der Schweiz, eine allgemeine Helmpflicht für Quads und ATVs. Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht.


geklaut bei Wikipedia.


noch fragen
euer Schweinchen Schlau
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001
06.11.2006, 17:02 Uhr
g0nz0
Insider


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002
06.11.2006, 17:03 Uhr
g0nz0
Insider


pffff hier dar man ja gar nixxx
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003
06.11.2006, 17:31 Uhr
Carsten
Insider
Avatar von Carsten

Hallo Gonzo,

hast du Syntax Probleme ???

http://www.sloganizer.net



so geht das ...
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Carsten Liebfried

Dieser Post wurde am 09.11.2006 um 09:50 Uhr von Carsten editiert.
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