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26.01.2008, 13:52 Uhr
Carsten
Insider
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Hi,
bei der Rur (auch Roer genannt) gibt es einige Besonderheiten.
Km 112,8 - 93,1 ist vom 01.03 - 14.07 gesperrt. In der übrigen Zeit benötigt man eine Genehmigung. Die Genehmigung sollte spätestens 1 Woche vor der Befahrung beim KV NRW (Tel.0202 7381325 Anschrift Friedrich Alfredstr.25, 47055 Duisburg) beantragt werden. (Das kostet auch wohl Geld ...) km 138 - 132,1 Stausee Schwammenauel (Obersee) befahren verboten. km 132,1 - 117,1 Untersee, befahren gebührenpflichtig %,- EUR / Fahrer.
Ansonsten ist das wohl Zitat:"Die Ruh ist einer der landschaftlich schönsten und sportlich interessantesten Flüsse Westdeutschlands."
Quelle: Kanu Deutsches Flusswanderbuch DKV-Verlag 25.Auflage 2004
Was die Kyll angeht habe ich nichts im Flusswanderbuch gefunden.
MfG -- ______________________________________________
Carsten Liebfried |